Bewerbung für Mitgliedschaft - Ablauf:
Schnuppertraining:
Beim Schnuppertraining wird, nach erfolgter Sicherheitsunterweisung und Einweisung in den Schußablauf, unter Anleitung eines erfahrenen Schützen absolviert. Für dieses Training ist ein Zeitaufwand von ca. 1 bis 1,5h vorgesehen.
Falls noch nicht vorhanden kann eine Leihausrüstung gestellt werden. Jedoch ist die Leihausrüstung in der Schnuppertrainingsgebühr nicht inkludiert.
Wird ein Pfeil im Zuge des Trainings irreparabel beschädigt ist die aktuelle Gebühr für 'Defekte Pfeile' zu entrichten.
Probemonat nach Schnuppertraining:
Für die Aufnahme in unseren Verein ist ein
Probemonat vorgesehen. (Einschreibe- & Probemonatsgebühr siehe
Tarifinfo)
Für diejenigen die nach einem absolvierten Schnuppertraining ein Probemonat abschließen wollen, kann die Gebühr des Schnuppertrainings gutgeschrieben werden. Details siehe nachfolgend unter Probemonat für Einsteiger.
Probemonat für Einsteiger:
Für jene die gleich mit einem Probemonat starten wollen, kann ein Probemonat gebucht werden. In diesem Monat kann unter Anleitung erfahrener Schützen trainiert werden und, falls noch nicht vorhanden, eine Leihausrüstung in Anspurch genommen werden. Die Leihausrüstung ist in der Gebühr mit inkludiert, wird jedoch ein Pfeil im Zuge des Trainings irreparabel beschädigt ist die aktuelle Gebühr für 'Defekte Pfeile' zu entrichten.
Probemonat für Fortgeschrittene:
Für Fortgeschrittene wird eine entsprechende Platzreife und eine eigene Ausrüstung vorausgesetzt. Die Monatsgebühr für Fortgeschrittene daher heruntergesetzt. (siehe Tarifinfo)
Vollmitgliedschaft:
Nach Absolvierung des Probemonats kann ein Antrag auf Vollmitgliedschaft gestellt werden. Nach Antragstellung wird in der nächsten Vorstandssitzung über die Aufnahme als Mitglied entschieden
. (Der Verein hat das Recht die Mitgliedschaft ohne angebe von Gründen abzulehnen - siehe Statuten des Vereins)
Beenden der Mitgliedschaft / Vereinsaustritt:
Der Austritt kann nur zum 31.12. jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 3 Monat/e vorher schriftlich (z.B. per E-Mail) mitgeteilt werden. Nähere Infos können in den Statuten (§6) des BSC Schanzer Wand nachgelesen werden.